Interimsmanager für Restrukturierungen, Transaktionen und Übergangszeiten
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Transaktionsmandate

Due Diligence und Transaktionsmandate:


Der Prozess einer Unternehmenstransaktion ist der Schlüssel zum Erfolg. Das Unternehmen muss sorgfältig auf den Transaktions-Stichtag vorbereitet sein. Unternehmensdaten aus der GuV müssen ebenso passend sein wie vereinbarte bilanzielle Covenance. Es müssen Stichtagsstände genau zu den Vertragsvereinbarungen passen und die Rechte und Pflichten aus Veräußerungsvertrag und Geschäftsordnung müssen bekannt sein und konform im Unternehmen gelebt werden.

Mit genau diesen Themen setze ich mich seit 2008 intensiv auseinander. Seit diesem Jahr habe ich nicht nur das eigene Unternehmen durch mehrere Due Diligences geführt, sondern ebenso Bewertungen in fremden Unternehmen durchgeführt und umfangreiche Erfahrung in der Verhandlung von Transaktionsverträgen, woraus vor- und nachteilhafte Vertragsformulierungen gut bekannt sind.

Weiter unten finden Sie eine Liste mit Stichworten, die ich während meiner Erfahrung in Transaktionsmandaten als sehr relevant kennengelernt habe.



, Abstimmung von Veräußerungs- und Gesellschaftervertrag

Abstimmung von Veräußerungs- und Gesellschaftervertrag

Eine anwaltliche Begleitung ist bei der Ausarbeitung von Termsheets und Veräußerungsvertrag unabdinglich. Die Abstimmung zwischen Business und Legal wird durch jeweilige Erfahrung des anderen Gebiets erleichtert, Fallstricke zwischen Stimmrechtsmehrheiten und Vesting-Klauseln können so leichter identifiziert werden, Liquidationspräferenzen und Zustimmungspflichten komplexer Optionsvereinbarungen sind einfacher einzuschätzen, wenn auch die Business-Seite mit dem Vertragswerk vertraut ist.



, Preisfindung: Multiples finden und verhandeln

Preisfindung: Multiples finden und verhandeln

Die Argumentation macht den Multiple, denn Pauschalwerte gibt es nicht, lediglich -wenn überhaupt- branchenübliche Anhaltspunkte. Berücksichtigt werden tatsächlich eher Marktgrößen, die Position auf dem Markt, Abhängigkeiten vom bisherigen Eigentümer und verschiedenste sonstige Aspekte. Über die Berechnung von Synergien können Potentiale und Risiken eingeschätzt werden - und die Argumentation gegenüber den Vertragspartnern ist Aufgabe der Transaktionsberatung.



, Zustimmungspflichten in Geschäftsordnung und Gesellschaftervertrag

Zustimmungspflichten in Geschäftsordnung und Gesellschaftervertrag

Empfehlenswert ist eine präzise Analyse, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind - und welche Auswirkungen eine solche Zustimmungspflicht haben kann. Wenn beispielsweise die Zahlung von Kaufpreisen oder Earn Outs an Bedingungen geknüpft sind, die der Käufer selber durch Veto oder Zustimmungsverweigerungen legal blockieren kann, so können in Fällen von Unstimmigkeiten langwierige Prozesse oder Nachverhandlungen anstehen. Erfahrung hilft an dieser Stelle, solche Themen proaktiv und insbesondere bereits vor dem Notartermin zu erkennen und auszuräumen.



, Vertragliche Zahlungsziele

Vertragliche Zahlungsziele

Ein Zahlungsziel für eine Geldleistung steht in annähernd jedem Vertrag. Die Konsequenzen für Nicht- oder Spätzahlung sind jedoch nicht immer ausreichend geregelt. Aus Verkäuferperspektive hat die Erfahrung der Jahre gezeigt, dass klare Regeln sowohl über das Inverzugsetzen als auch die Höhe und Fälligkeit von Verzugszinsen weiteren Streitigkeiten entgegenwirken können. Ein erfahrener Berater kann viele ebensolche Details bereits im Vorfeld erkennen und den Vertrag entsprechend zugunsten des Mandanten verhandeln.



, Vorbereitung einer Due Diligence

Vorbereitung einer Due Diligence

Jede Due Diligence hat andere Anforderungen. Weil die Vorbereitung (und noch viel mehr die Durchführung) der Due Diligence aus Verkäufersicht als eher anstrengend zu charakterisieren ist, hilft das Einschalten eines Beraterteams für dieses Thema. Mit Erfahrung aus Käufer- und Verkaufer-Perspektive können Berater die Unterlagen so zusammenstellen, dass sie zu den DD-Listen aller Interessenten passen, bzw. aus Käuferperspektive kurzgehaltene aber relevante Listen selber formulieren.